Der Staat zahlt uns etwa zwei Drittel des Schulaufwands über Kopfpauschale je Schülerin / Schüler sowie einen Personalkostenzuschuss zur Nachmittagsbetreuung. Das übrige Drittel - unser konzeptionell bedingter Mehraufwand - wird über die Zahlungen der Eltern finanziert.

 

Der konzeptionelle Mehraufwand besteht vor allem aus

  • der zweiten pädagogischen Kraft je Klasse
  • den zusätzlichen Nachmittagsunterricht
  • dem Aufwand für Schülerbeförderung und Nachmittagsbetreuung
  • der wesentlich umfangreicheren Raum- und Materialausstattung

Einmalzahlungen zum Beginn des Vertrags

Aufnahmegebühr 

 

     
250,00 €    

 

Die Aufnahmegebühr deckt die Kosten des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens ab.

Investitionskosten-Beitrag      
800,00 €    

 

Der einmalige Investitionskosten-Beitrag dient zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen und des Unterhalts. Er fällt nur bei Anmeldung/Aufnahme des ersten Kindes einer Familie an.

Finanzierungshilfe
je Familie

      

1.000,00 €

   

 

Die Finanzierungshilfe ist ein unverzinstes Darlehen an die Schule und kann in Raten eingezahlt werden. Jede Familie muss nur eine Einlage leisten. Diese Betrag wird am Vertragsende zurückerstattet.


 

Beträge - Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2027

Schulkostenbeitrag je Monat (auch jährliche Zahlung möglich)

 

Anzahl Kinder        Verbands-Abgabe Schulkosten-beitrag
1. Kind 379,60 € 5,40 € 385,00 €
2. Kind 336,60 € 5,40 € 342,00 €
ab 3. Kind 58,70 € 5,40 € 63,10 €

 

Das Schulkostenmodell sieht Schulgeldermäßigungen bis hin zur Schulgeldfreiheit für Familien vor, die den vorgenannten Standardbeitrag nachweislich nicht zahlen können. Bitte sprechen Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an. Handlungsleitend für das Modell sind die Leitlinien zur Einhaltung des Sonderungsverbotes nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (Schulgeldleitlinien) des Freistaats Bayern.

 

Familien, die während des Schuljahres unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, werden solidarisch durch den Härtefond unterstützt.

 

Die Preisanpassung erfolgt jährlich nach dem bayerischen Verbraucherpreindex.


 

Sonstige Zahlungen - Angaben gültig im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2027

Mittagessen

  • 3,00 - 3,90 Euro je Essen 

Nähere Informationen zur Abrechnung unter Schulessen

Materialgeld

  • je nach Stufe
    80 - 150 € im Jahr

Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.

 

  • je nach Stufe
    180 - 300 € je Fahrt

Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. Durchführung teilweise alle 2 Jahre.

 

Busgeld

  • 30 € / Monat für das erste Kind
  • 5€ / Monat für alle weiteren Kinder
  • Kinder die selbst gebracht werden oder öffentliche Linien nutzen, zahlen kein Busgeld.

Festlegung erfolgt im Einvernehmen mit dem Elternbeirat. 

 

Wir sind eine Schulfamilie ...

... und Schulfinanzierung erfolgt solidarisch: alle Familien zahlen grundsätzlich den gleichen Beitrag, der auch Schülerbeförderung und Nachmittagsbetreuung beinhaltet.