Der Elternbeirat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern, die aus der Gesamtheit der Eltern gewählt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Elternbeirates an unserer Schule bildet das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
Die grundsätzlichen Aufgaben des Elternbeirats sind:
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern zu vertiefen
- Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
- Den Eltern Gelegenheit zur Information und Aussprache geben
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und ggf. weiterleiten
- Durch gewählte Vertreter an den Beratungen der Schulgremien teilnehmen
- Bei der Entscheidung über unterrichtsfreie Tage das Einvernehmen herstellen
- Im Entlassungs- / Ausschlussverfahren eines Schülers, auf Antrag der Schülerin oder des Schülers oder der Erziehungsberechtigten, die Rechte wahrnehmen nach BayEUG Art.87, Art.88
- Unterstützung der Familienarbeit
- Begleitung und Integration neuer Eltern
Er wird jedes zweite Schuljahr innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn neu gewählt und bleibt bis zur nächsten Neuwahl im Amt.
Der Elternbeirat wählt aus ihrer Mitte zwei Vorsitzende. Diese treffen sich regelmäßig in der Drehscheibe mit der Schulleitung und der Geschäftsführung.